Kredit- und EC-Karten sind als Bezahlmittel gang und gäbe. Doch es gibt längst Alternativen. Ob die auch etwas für Handwerksbetriebe sind, steht aber derzeit noch in den Sternen.
![](https://media.staging.deutsche-handwerks-zeitung.de/uploads/2020/12/Fotolia_47069623_Subscription_XXL-768x688.jpg)
Die klassischen bargeldlosen Bezahlformen sind die EC- und die Kreditkarte. Kompliziert ist das Bezahlen mit ihnen im Grunde nicht. Aber ein paar Handgriffe sind an der Kasse schon noch nötig. In den vergangenen Jahren kamen neue Methoden auf, für die nicht einmal mehr eine Karte nötig ist, sondern zum Beispiel nur noch das Handy oder sogar der Fingerabdruck.
Elektronische Prepaid-Kreditkarte
Allerdings reicht auch schon eine einfache Nummer zum Bezahlen aus. Denn darum handelt es sich bei der Elektronischen Prepaid-Kreditkarte. Der Bankkunde bekommt keine Chipkarte, sondern lediglich eine Nummer, mit der er beim Online-Einkauf bezahlen kann. Allerdings muss der Inhaber sie vorher aufladen, um sie online einsetzen zu können. "Da kann ich immer nur das abbuchen, was ich aufgeladen habe", erläutert Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Der Vorteil der Karte: Der Inhaber der Karte kann sich selbst ein Bezahllimit auferlegen und die Technik reduziert das Missbrauchsrisiko im Vergleich zu normalen Kreditkarten, da nur abgebucht werden kann, was drauf ist. Viele Händler, zu denen auch Handwerksunternehmer gehören, akzeptieren die elektronische Prepaid-Kreditkarte bereits.
Fingerabdruck als Beginn von etwas Großem
Eine weitere Alternative, die ohne Karte, sondern nur mit dem Daumen funktioniert, ist die Bezahlung per Fingerabdruck. Was sich nach jeder Menge Zukunftsmusik anhört, funktioniert bereits im Kleinen. Besitzer des iPhone 5s können bei Einkäufen im App Store ihren Fingerabdruck auf dem Home-Button hinterlassen, statt einen Code einzutippen. Streng genommen ist diese Methode kein Bezahlsystem. "Das ist nur eine Methode, eine Bezahlung freizugeben", sagt Gollner. Auch, wenn die Methode zeigt, was möglich ist, ist sie noch wenig verbreitet. "Auch Handwerksbetriebe, die ihre Waren im Internet verkaufen, ist die Bezahlweise im Internet, nutzen die Bezahlung per Fingerabdruck nicht", erläutert Gollner.
Bezahlen per Funk
Die Funktechnik NFC (Near Field Communication) ermöglicht das kontaktlose Bezahlen. Kontaktlos bedeutet, dass der Kunde seine Chipkarte nicht irgendwo einschieben, sondern nur noch an ein spezielles Lesegerät halten muss. Bei geringen Beträgen ist keine PIN-Eingabe nötig. Voraussetzung ist, dass das Geschäft, in dem er zahlen möchte, ein NFC-fähiges Terminal an der Kasse hat, und dass er selbst einen NFC-Chip in seiner Karte hat.
Neuere EC-Karten der Sparkassen zum Beispiel sind bereits mit einem Chip ausgestattet, wenn man sie von der Bank bekommt. Das Verfahren heißt "Girogo". Der Bankkunde muss den Chip in der Karte mit Guthaben aufladen, zum Beispiel an speziellen Ladegräten. Denn das Geld, das der Karteninhaber via NFC-Chip ausgibt, wird nicht automatisch von dem Konto abgebucht, zu dem die Chipkarte gehört. "Girogo" funktioniert derzeit nur in Deutschland.
Auch bei Kreditkarten besteht die Möglichkeit, mit NFC-Chip zu bezahlen. Bei Mastercard heißt die Technik "Paypass", bei Visa "Paywave". Aufladen müssen Kunden die Chips hier nicht, sie zahlen über das mit der Kreditkarte verknüpfte Konto. Mit „Paypass“ und „Paywave“ ist auch das Bezahlen im Ausland möglich. Nicht alle neu ausgegebenen Karten enthalten einen funkfähigen Chip.
"Es besteht das theoretische Risiko, dass Daten aus der Kommunikation zwischen der Karte und dem Lesegerät durch Dritte mitgeschnitten werden", warnt Gollner. "Nicht bei allen Bezahlsystemen wird diese Funkverbindung derzeit verschlüsselt."
NFC-Chips sind nicht nur in Karten, sondern auch in vielen neueren Smartphones enthalten. Das Handy halten Nutzer wie die Karten vor ein Terminal. Auch hier muss der Chip nicht aufgeladen werden. Die Bezahlung läuft in der Regel über die Kreditkarte oder direkt über das Girokonto.
Apps zur Bezahlung verwenden
Am bekanntesten sind die Apps von Netto und Rewe. Dabei wird keine Funkverbindung zwischen dem Handy und einem Terminal aufgebaut, der Kunde muss sich an der Kasse mit dem Smartphone ins Internet einwählen. Vor dem Einkauf lädt er die entsprechende App auf sein Smartphone. Online registriert er sich und gibt entweder seine Girokontodaten an oder seine Kreditkartendaten an. Unter Umständen komme eine Schufa-Anfrage auf ihn zu, warnt Gollner. "Weil möglicherweise der Bezahldienst in Vorleistung treten muss." Im Geschäft kauft der Kunde wie gewohnt ein, geht zur Kasse und zückt sein Telefon.
Bei Rewe liest er an der Kasse mit dem Smartphone einen QR-Code ein. Bei Netto fordert er über das Smartphone mit einer PIN einen Bezahlcode an und gibt ihn dem Kassierer weiter. "Die Bezahlweise per App birgt durchaus Möglichkeiten für Handwerksbetriebe", sagt Gollner abschließend. Allerdings bieten kleine Unternehmen diese Art der Bezahlung für ihre Kunden meistens noch nicht an. dhz/dpa